Aufgaben und Ziele

„Als die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Krankenversicherung gestalten wir die Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Versorgung in Deutschland. Die Gesundheit der 70 Millionen Versicherten steht dabei im Mittelpunkt unseres Handelns.“ Dr. Doris Pfeiffer, Vorsitzende des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes.

Mit einer Stimme für die Versicherten der GKV

Dr. Doris Pfeiffer

Der GKV-Spitzenverband ist der Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217 a SGB V. Ihm gehören alle gesetzlichen Krankenkassen an. Er vertritt die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf Bundesebene und gestaltet die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung in Deutschland.

Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle 70 Millionen gesetzlich Versicherten. Der GKV-Spitzenverband unterstützt die Krankenkassen und ihre Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und bei der Wahrnehmung ihrer Interessen. So hilft er etwa bei der Entwicklung und Standardisierung des elektronischen Datenaustauschs innerhalb der GKV.

Kalenderbild von Juli 2008

Bündelung der Aufgaben

Der GKV-Spitzenverband erledigt seit 1. Juli 2008 alle wettbewerbsneutralen Aufgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Anders als die Krankenkassenartenverbände früher hat der GKV-Spitzenverband nicht nur die Versicherten einer Kassenart im Blick, sondern alle Versicherten und Beitragszahler.

Beispiele für Aufgaben:

  • Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung
  • Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Vertretung der GKV-Interessen in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den Leistungserbringern auf Bundesebene (z.B. Gemeinsamer Bundesausschuss) und gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium
  • Entscheidung über grundsätzliche Fach- und Rechtsfragen zum Beitrags- und Meldeverfahren in der Sozialversicherung
  • Festsetzung von Festbeträgen für Arznei- und Hilfsmittel sowie der Höchstbeträge für Arzneimittel
  • Vorgaben für Vergütungsverhandlungen und Arzneimittelvereinbarungen auf Landesebene
  • Ausgestaltung der Telematik im Gesundheitswesen
  • Definition von Grundsätzen zur Prävention, Selbsthilfe und Rehabilitation


In der kurzen Zeit seines Bestehens kann der GKV-Spitzenverband bereits einige Erfolge zur Verbesserung der Versorgung verbuchen. So wurden Beschlüsse zu neuen Festbeträgen bei Arzneimitteln gefasst. Im Bereich der Pflegeversicherung konnten mit den Leistungserbringern eine Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeeinrichtungen vereinbart sowie Richtlinien über zusätzliche Betreuungskräfte für demenzkranke Pflegeheimbewohner festgelegt werden. Gegenüber der Politik hat der GKV-Spitzenverband die Position der gesetzlichen Krankenversicherung in offiziellen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörungen im Gesundheitsausschuss z. B. zum Gesundheitsfonds und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) deutlich gemacht.

Das Aufgabenspektrum des GKV-Spitzenverbandes wächst stetig weiter. Im Moment zählen dazu rund 200 verschiedene Aufgaben. 2009 kamen allein über 30 neu hinzu als Folge des GKV-OrgWG. Beispielhaft erwähnt sei das neu aufzubauende Frühwarnsystem zur Vermeidung der Schließung oder der Insolvenz von Krankenkassen.

Alle nicht gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, mit denen sich die Kassen im Wettbewerb untereinander profilieren können, liegen grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit der Kassen. Sie können diese auch auf kassenartbezogene Verbände oder Unternehmen übertragen. Dazu gehören beispielsweise Rabattverträge mit der Pharmaindustrie oder Sonderverträge mit den Hausärzten.