Aufgaben und Ziele

Der GKV-Spitzenverband erledigt alle wettbewerbsneutralen Aufgaben für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Beispiele für Aufgaben:

  • Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung
  • Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben
  • Vertretung der GKV-Interessen in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den Leistungserbringern auf Bundesebene (z.B. Gemeinsamer Bundesausschuss) und gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium
  • Entscheidung über grundsätzliche Fach- und Rechtsfragen zum Beitrags- und Meldeverfahren in der Sozialversicherung
  • Festsetzung von Festbeträgen für Arznei- und Hilfsmittel sowie der Höchstbeträge für Arzneimittel
  • Vorgaben für Vergütungsverhandlungen und Arzneimittelvereinbarungen auf Landesebene
  • Ausgestaltung der Telematik im Gesundheitswesen
  • Definition von Grundsätzen zur Prävention, Selbsthilfe und Rehabilitation


In der kurzen Zeit seines Bestehens kann der GKV-Spitzenverband bereits einige Erfolge zur Verbesserung der Versorgung verbuchen. So wurden Beschlüsse zu neuen Festbeträgen bei Arzneimitteln gefasst. Im Bereich der Pflegeversicherung konnten mit den Leistungserbringern eine Bewertungssystematik zur Qualität der Pflegeeinrichtungen vereinbart sowie Richtlinien über zusätzliche Betreuungskräfte für demenzkranke Pflegeheimbewohner festgelegt werden. Als Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der GKV hat der GKV-Spitzenverband ein Frühwarnsystem zur Vermeidung der Schließung oder der Insolvenz von Krankenkassen aufgebaut. Gegenüber der Politik konnte der GKV-Spitzenverband die Position der gesetzlichen Krankenversicherung in offiziellen Stellungnahmen im Rahmen der Anhörungen im Gesundheitsausschuss z. B. zum Gesundheitsfonds und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) deutlich machen.

Alle nicht gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, mit denen sich die Kassen im Wettbewerb untereinander profilieren können, liegen grundsätzlich in der Gestaltungsfreiheit der Kassen. Sie können diese auch auf kassenartbezogene Verbände oder Unternehmen übertragen. Zu den wettbewerblichen Aufgaben gehören beispielsweise Rabattverträge mit der Pharmaindustrie oder Sonderverträge mit den Hausärzten.