Rabatt-Verhandlungen nach AMNOG
Der GKV-Spitzenverband verhandelt mit den Arzneimittelherstellern über Rabatte auf den Listenpreis neuer Medikamente, den das Unternehmen zuvor selbst festgelegt hat. In den zwölf Monaten vor den Verhandlungen gilt der vom Hersteller festgelegte Preis.
Die Regelung ist Bestandteil des Arzneimittelmarkt-Neuordungsgesetzes (AMNOG) aus dem Jahr 2011. Erstmals kam es im Januar 2012 zu Verhandlungen über den Erstattungspreis des Wirkstoffes Ticagrelor, dessen Zusatznutzen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Dezember 2011 festgestellt hatte. Können sich der GKV-Spitzenverband und der Hersteller innerhalb eines Jahres nicht einigen, entscheidet eine Schiedsstelle über den Preis.
Geplant ist, durch die Rabattverhandlungen insgesamt 1,4 Mrd. Euro einzusparen. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn auch die bereits am Markt befindlichen Arzneimittel einer Nutzenbewertung unterzogen werden. Daher wird die Kassenseite in diesem Jahr bereits die ersten Anträge beim G-BA für den Bestandsmarkt stellen.
Der Preis eines Mittels ohne Mehrwert darf nicht höher sein als der für jenes bestehende Medikament, das nach wissenschaftlichen Kriterien als offizielles Vergleichsmittel festgelegt wurde. Denn nicht jedes neue Arzneimittel ist automatisch besser oder schließt Versorgungslücken. Oft haben Hersteller bisher einen innovativen Charakter behauptet, den das Präparat im Versorgungsalltag jedoch nicht eingelöst hat. Gleichwohl mussten die Kassen Preise bezahlen, die sich an echten Innovationen orientiert haben.
Hintergrund
Am 11. November 2010 ist das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vom Bundestag verabschiedet worden. Ziel des Gesetzes ist es, die in den letzten Jahren stark gestiegenen Arzneimittelkosten (vor allem im bisher festbetragsfreien Marktsegment) zu begrenzen.
Das Gesetz verpflichtet daher Hersteller, ihre neuen Produkte nach der Markteinführung einer frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu unterziehen. Kann hierbei kein Zusatznutzen im Vergleich zum Bestandsmarkt belegt werden, wird das neue Arzneimittel automatisch einer Festbetragsgruppe zugeordnet. Kommt der G-BA zu dem Ergebnis, dass ein Zusatznutzen belegt ist, handeln der GKV-Spitzenverband und der Hersteller einen Rabatt auf den bis dahin vom Hersteller selbst festgelegten Preis aus.
Dieser Rabatt gilt dann für alle gesetzlich Versicherten und auch für Privatversicherte. Das AMNOG geht mit dieser Regelung erstmals das Preismonopol der Pharmaindustrie in Deutschland ernsthaft an.
Publikationen
Umsetzung des AMNOG – bisherige Erfahrungen und weitere Erwartungen
aus "Welt der Krankenversicherung 1/ 2012"