Aktuelles Hilfsmittelverzeichnis
Neben der gesetzlich geforderten Auflistung der von der Leistungspflicht umfassten Hilfsmittel bzw. Pflegehilfsmittel enthält jede Produktgruppe eine Gliederung und eine Definition mit leistungsrechtlichen Hinweisen und einer Aufzählung der Indikationen, die eine Versorgung rechtfertigen. Im Zusammenhang mit den Produktartbeschreibungen werden die Indikationen differenzierter aufgeführt. Darüber hinaus werden in den Produktuntergruppen die gemäß § 139 SGB V entwickelten Qualitätsanforderungen veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um medizinisch-technische Mindestanforderungen an die Produkte, die erfüllt werden müssen, um in die Produktübersichten des Hilfsmittelverzeichnisses aufgenommen zu werden. Darüber hinaus werden Dienstleistungsanforderungen festgeschrieben, die bei der Abgabe der Produkte zu beachten sind. Die Anforderungen nach § 139 SGB V sind in den Verträgen nach § 127 SGB V zu berücksichtigen. Dadurch wird gewährleistet, dass die Versorgung gemäß § 70 SGB V bedarfsgerecht, qualitätsgesichert und gleichmäßig erfolgt und dem jeweiligen Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
Aufbau einer Produktgruppe
Sie können das Hilfsmittel- und Pflegehilfsmittelverzeichnis downloaden und installieren.
Aktuelles Hilfsmittelverzeichnis (Drittanwenderversion; Stand: 15.11.2009)
Das Handbuch (Stand: Nov. 2008) finden Sie hier.