Richtlinien des G-BA  

Bedarfsplanungs-Richtlinie

Die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Bedarfsplanung sowie die Maßstäbe zur Feststellung von Überversorgung und Unterversorgung in der vertragsärztlichen Versorgung dient der einheitlichen Anwendung der Verfahren bei Bedarfsplanung und Zulassungsbeschränkungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung (einschließlich der psychotherapeutischen Versorgung) aufgrund von Überversorgung und Unterversorgung.

Bedarfsplanungs-Richtlinie

Planungsblatt für die hausärztliche Versorgung


Psychotherapie-Richtlinien

Die vom Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen gemäß § 92 Abs. 6 a des SGB V beschlossenen Richtlinien dienen der Sicherung einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden ausreichenden, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Psychotherapie der Versicherten und ihrer Angehörigen in der vertragsärztlichen Versorgung. Die Kosten trägt die Krankenkasse. Zur sinnvollen Verwendung der Mittel sind die folgenden Richtlinien zu beachten. Sie dienen als Grundlage für Vereinbarungen, die zur Durchführung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung zwischen den Vertragspartnern abzuschließen sind.

Psychotherapie-Richtlinien

 

Qualitätssicherung

Richtlinie des G-BA über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement für die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und medizinischen Versorgungszentren

Richtlinie des G-BA zur Sicherung der Qualität von Dialyse-Behandlungen nach den §§ 136 und 136 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

Richtlinie des G-BA zu Auswahl, Umfang und Verfahren bei Qualitätsprüfungen im Einzelfall nach § 136 Abs 2 SGB V

Richtlinie des G-BA über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der Kernspintomographie gemäß § 136 SGB V in Verbindung mit § 92 Abs. 1 SGB V

Richtlinie des G-BA über Kriterien zur Qualitätsbeurteilung in der radiologischen Diagnostik gemäß § 136 SGB V