Qualitätssicherung
Die Sicherung und Verbesserung der Qualität ärztlichen Handelns gehört zu den wesentlichen Aufgaben im ambulanten Versorgungsgeschehen. Im Sinne des Patienten geht es dabei nicht nur um die Sicherstellung einer fachlich-qualifizierten und wirtschaftlichen Versorgung, sondern auch um die Überprüfung und Bewertung der erbrachten Behandlungsqualität.
Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung vereinbaren daher gemeinsam als Partner der Bundesmantelverträge Regelungen, um die Qualität des ärztlichen Arbeitsprozesses zu wahren oder zu erhöhen. Neben der Schaffung von strukturellen Voraussetzungen für eine hohe Qualität ärztlicher Leistungen werden Verfahren zur Überprüfung und Evaluation der Prozess- und Ergebnisqualität in der ambulanten Versorgung etabliert.
Akupunktur
Ambulantes Operieren
Arthroskopie
Balneophototherapie
Blutreinigung
Histopathologie Hautkrebsscreening
Herzschrittmacherkontrolle
HIV
Invasive Kardiologie
Kardiologie
Kernspintomographie
Koloskopie
Langzeit-EKG
Mammographie
Medizinische Rehabilitation
MR-Angiographie
Photodynamische Therapie am Augenhintergrund
Phototherapeutischen Keratektomie
Radiologie
Schlafapnoe
Schmerztherapie
Strahlendiagnostik
Ultraschall
Vakuumbiopsie
Vakuumbiopsie, Aktualisierung
Zervix-Zytologie