Bewertungsausschuss
Den Bewertungsausschüssen kommt im Rahmen der Bundesmantelverträge die Aufgabe zu, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) als Honorarordnung der Ärzte festzusetzen. Auf Bundesebene ist der Ausschuss paritätisch mit jeweils drei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bestellten Vertretern der Ärzte und drei Vertretern des GKV-Spitzenverbandes mit alternierendem Vorsitz besetzt. Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz wird ab dem 01.01.2009 ein neues System der vertragsärztlichen Vergütung eingeführt. Kernpunkte sind die regionale Euro-Gebührenordnung mit festen Euro-Preisen, morbiditätsorientierte Gesamtvergütungen sowie arzt- und praxisbezogene Regelleistungsvolumina. Hierdurch wird das bisherige durch Budgets und floatende Punktwerte geprägte Honorarsystem abgelöst und das Morbiditätsrisiko geht auf die Krankenkassen über.