Was macht zum Beispiel die Abteilung Systemfragen ?

Herr Dr. Pekka Helstelä, Leiter der Abteilung Systemfragen
Die Abteilung Systemfragen wird geleitet von Dr. Pekka Helstelä. Er und sein Team kümmern sich schwerpunktmäßig um die Bereiche Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, den Risikostrukturausgleich sowie das Mitgliedschafts- und Beitragsrecht.

Durch die gesetzliche Krankenversicherung werden 70 Millionen Menschen in Deutschland versichert und versorgt. Dafür geben die Krankenkassen insgesamt pro Jahr rund 150 Milliarden Euro aus – dies entspricht 410 Millionen Euro jeden Tag.
Damit die einzelnen Krankenkassen ihre eigene Finanzplanung verlässlich gestalten können, sind sie auf umfassende und zuverlässige Informationen, Daten und Analysen zur allgemeinen Finanzentwicklung in der gesetzlichen Krankenversicherung angewiesen. Alle notwendigen Fakten rechtzeitig zu ermitteln und zur Verfügung zu stellen und damit den Rahmen für die gute Finanz- und Haushaltsplanung der Kassen zu liefern, ist eine der zentralen Aufgaben der Abteilung Systemfragen.

Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung

Die Abteilung Systemfragen ist verantwortlich für die Konzeption, Weiterentwicklung und Koordination des Haushalts- und Rechnungswesens, der Vermögensstatistik und der amtlichen Statistik in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie berät hierbei auch den Gesetz- und Verordnungsgeber. Die Qualität der amtlichen Statistik wird durch laufende Plausibilisierung der eingehenden Datenmeldungen gesichert.
Mit Analysen und Prognosen zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenkassen und der finanziellen Auswirkungen gesundheitspolitischer Reformen werden wesentliche Entscheidungs- und Bewertungsgrundlagen für die Festlegung des GKV-einheitlichen Beitragssatzes, für die Haushalts- und Finanzpolitik der Mitgliedskassen und für gesetzgeberische Maßnahmen geschaffen.
Über die Mitwirkung im GKV-Schätzerkreis übt der GKV-Spitzenverband maßgeblichen Einfluss auf die finanzielle Ausstattung des Gesundheitsfonds aus. Zu den ersten Aufgaben, die in der Abteilung Systemfragen vor dem 1. Juli 2008 angegangen wurden, gehörte deshalb der Aufbau eines verbesserten Prognoseinstrumentariums, um gut gewappnet in diese verantwortungsvolle Aufgabe zu gehen.

Risikostrukturausgleich

Die Mittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die gesetzlichen Krankenkassen werden im Wesentlichen auf der Grundlage eines morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (RSA) bestimmt, den das Bundesversicherungsamt durchführt. Dem GKV-Spitzenverband sind hierzu zahlreiche unterstützende Aufgaben zugewiesen. Die Abteilung Systemfragen trägt im Rahmen der Datenplausibilisierung Mitverantwortung für die Qualität der den Fondszuweisungen zugrunde liegenden Datenmeldungen. Sie verantwortet neben der Datenqualität auch die praktikable Umsetzbarkeit des RSA-Verfahrens durch Weiterentwicklung der Bestimmungen zur Datenerhebung. Zukünftige Änderungen der RSA-Rechtsgrundlagen und die konzeptionelle Weiterentwicklung des RSA werden begleitet durch empirische Analysen und fundierte Bewertungen im Rahmen des RSA-Anhörungsverfahrens beim Bundesversicherungsamt.

Mitgliedschafts- und Beitragsrecht

Die Abteilung Systemfragen gestaltet das gesamte Versicherungs-, Mitgliedschafts-, Beitrags- und Melderecht in der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidend mit. Der GKV-Spitzenverband trifft hier verbindliche Entscheidungen in grundsätzlichen Fach- und Rechtsfragen zum Beitrags- und Meldeverfahren und zur einheitlichen Erhebung der Beiträge. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Abstimmung von Fragen des Versicherungs-, Beitrags- und Melderechts auch mit den Trägern der Renten- und Arbeitslosenversicherung. Gesetzgebungsverfahren zu diesen Fragen werden durch fachliche Stellungnahmen unterstützt. Zu den ersten Aufgaben in diesem Bereich gehörte die Vereinheitlichung der Beitragsbemessung bei freiwilligen Mitgliedern und den sonstigen Selbstzahlern (wie z.B. Rentenantragsstellern und Schwangeren) zum 1. Januar 2009.