Was macht zum Beispiel die Abteilung Krankenhäuser?
Leiter der Abteilung Krankenhäuser ist Dr. Wulf-Dietrich Leber. Ihm zur Seite steht ein Team aus Wirtschaftswissenschaftlern und Medizinern.
Jeder dritte Euro, den die Krankenkassen ausgeben, fließt in die stationäre Versorgung. Im Jahr 2007 waren dies insgesamt 50,1 Milliarden Euro. Um alle Fragen rund um das Thema Krankenhäuser und stationäre Versorgung kümmert sich beim GKV-Spitzenverband die Abteilung Krankenhäuser.
Der Krankenhausbereich ist traditionell ein Versorgungsbereich, in dem auf Seiten der Kassen fast alles „gemeinsam und einheitlich“ geregelt ist. Auf der Ortsebene sind dies die Budgetverhandlungen mit den einzelnen Krankenhäusern, auf Landesebene ist es seit jüngstem die Vereinbarung des Landesbasisfallwertes (eine Art Punktwert für Krankenhausfälle) und auf Bundesebene ist es die generelle Entwicklung und Pflege des Vergütungssystems. Diese Verhandlungen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) über das Vergütungssystem wurden bislang gemeinsam von den Spitzenverbänden der Krankenkassen geführt; künftig wird der GKV-Spitzenverband diese Aufgabe wahrnehmen.
Fallpauschalensystem weiterentwickeln
Konkret geht es um die Weiterentwicklung des DRG-Systems – ein Fallpauschalensystem, das 2003 die alten tagesbezogenen Pflegesätze abgelöst hat. Die konkrete Verfeinerung der komplexen Fallpauschalensystematik wird durch ein gemeinsames Institut der Selbstverwaltungspartner erledigt – dem Institut für Entgelte im Krankenhaus (InEK). DKG und der GKV-Spitzenverband geben die Richtung vor und sind beteiligt an vielen Teilprozessen zur Regelung der Abrechnung, der Kalkulation, der Genehmigung von besonderen Einrichtungen und besonderen Entgelten, so z.B. für neue Untersuchungs- und Behandlungsformen.
Die fünfjährige DRG-Einführungsphase endet 2009. So stellt sich die Frage, wie künftig das Ordnungssystem für die Krankenhausleistungen aussieht. In der Diskussion ist – neben dem Dauerbrenner duale oder monistische Finanzierung – eine stärker wettbewerbliche Ausrichtung des Krankenhaussektors. Nur mit neuen Wettbewerbsparametern und kassenspezifischen Verträgen macht der Kassenwettbewerb Sinn. Der GKV-Spitzenverband tritt dabei nicht als Wettbewerber auf; er würde aber den Ordnungsrahmen für den Kassenwettbewerb mitgestalten.
Krankenhäuser öffnen sich
Neben den traditionellen stationären Leistungen drängen Krankenhäuser immer mehr in die ambulante Versorgung. So ist der Bereich ambulanter Krankenhausleistungen einer der weiteren Arbeitsschwerpunkte. Es geht beispielsweise um Regelungen für ambulante Operationen oder den vergleichsweise neuen Bereich hochspezialisierter Leistungen, seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderem Krankheitsverlauf. Für solche neuen, sektorübergreifenden Versorgungsangebote besteht erheblicher Regelungsbedarf bezüglich Vergütung und Qualitätssicherung.