Was macht zum Beispiel die Abteilung Gesundheit?
Die Abteilung Gesundheit wird geleitet von Dr. Monika Kücking.
Die Abteilung Gesundheit bearbeitet übergreifende Themen aus den Bereichen Prävention / Selbsthilfe und Patientenberatung, Leistungsrecht und Rehabilitation, Hilfsmittel sowie Pflege. Außerdem ist hier die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen angesiedelt. Für alle Versicherten sind diese Themen von großer Bedeutung: Ziel ist die Fortentwicklung der qualitätsgesicherten Versorgung der Krankenkassenangebote für die gesunden ebenso wie für die kranken und pflegebedürftigen Versicherten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden der Vielfalt der Aufgaben entsprechend ein interdisziplinäres Team insbesondere aus den Fachgebieten Gesundheitswissenschaften, Sozial- und Rechtswissenschaft, Psychologie, Pflegewissenschaft und Ökonomie.
Prävention
Kernaufgabe des Bereichs Prävention ist die Weiterentwicklung des sog. „GKV-Leitfaden Prävention“. Darin werden die Qualitätsvorgaben für Gesundheitsförderungsaktivitäten der Krankenkassen z.B. in Kindertagesstätten und Schulen ebenso wie für Präventionskurse für Versicherte und die Betriebliche Gesundheitsförderung definiert.
Selbsthilfe
Der Bereich Selbsthilfe entwickelt Rahmenvorgaben zu den Inhalten der Selbsthilfeförderung und zur Verteilung der Fördermittel auf die verschiedenen Förderebenen. Diese Grundsätze sind im „Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“ des GKV-Spitzenverbandes niedergelegt. Der Leitfaden wird bei Bedarf unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen auf Bundesebene und den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Selbsthilfe weiterentwickelt.
Patienten- und Verbraucherberatung
Die Stelle Patienten- und Verbraucherberatung begleitet das seit 2006 laufende weiterentwickelte Modellvorhaben zur Förderung unabhängiger Einrichtungen zur Verbraucher- und Patientenberatung (§ 65 b SGB V). Gefördert wird aktuell die "Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD), ein Verbund unabhängiger Beratungsstellen.
Leistungsrecht
Auch das gesamte Leistungsrecht der GKV einschließlich der GKV-Leistungen zur pflegerischen Versorgung (Häusliche Krankenpflege, Spezialisierte ambulante Palliativversorgung und Hospize) und das Beziehungsrecht zu den anderen Sozialleistungsbereichen (insbesondere Renten- und Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit) werden in der Abteilung behandelt.
Rehabilitation
Der Bereich Rehabilitation beschäftigt sich mit allen übergeordneten Fragen der medizinischen Rehabilitation nach SGB V und SGB IX. Schwerpunkte sind die Weiterentwicklung der externen Qualitätssicherung und des internen Qualitätsmanagements der Leistungserbringer.
Hilfsmittel
Das Referat Hilfsmittel nimmt wesentliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Hilfsmittelversorgung (z.B. Rollstühle, Inkontinenzhilfen) wahr. Hierunter fallen die Erstellung und Pflege des Hilfsmittelverzeichnisses, die Festsetzung von Festbeträgen für bestimmte Hilfsmittelgruppen sowie die Mitgestaltung der Rahmenbedingungen der Hilfsmittelversorgung durch Vereinbarungen mit Leistungserbringer- und Herstellerverbänden.
Pflege
Das Referat Pflege nimmt alle Aufgaben des GKV-Spitzenverbandes im Bereich der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI wahr. Dazu gehören u.a. die Vereinbarung von „Qualitätsstandards“ in der Pflege, die Koordination und Begleitung von Modellprojekten und die Erarbeitung von Richtlinien und Empfehlungen im Kontext der pflegerischen Versorgung nach dem SGB XI. Weiter ist das Referat mit leistungsrechtlichen Fragestellungen im SGB XI und der Weiterentwicklung der Pflegeversicherung befasst.
Bekämpfung Fehlverhalten im Gesundheitswesen
Die Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen koordiniert den regelmäßigen Informationsaustausch zwischen allen Kranken- und Pflegekassen und deren Verbänden untereinander und fördert so eine kassenartenübergreifende Zusammenarbeit bei dieser wichtigen Aufgabe der Betrugs- und Korruptionsbekämpfung. Hier können auch Verdachtsfälle von Abrechnungsbetrug gemeldet werden.