Was macht zum Beispiel die Abteilung DVKA?
Die Abteilung DVKA hat ihren Sitz in Bonn und wird geleitet von Hans-Holger Bauer. Ihm steht ein Team von 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Seite.
Beratung
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) berät die deutschen Krankenkassen, deren Verbände, andere Sozialversicherungsträger, Versicherte und Arbeitgeber in allen Fragen des über- und zwischenstaatlichen Krankenversicherungsrecht (Rechtsgrundlagen, Verfahrensregelungen sowie praktische Umsetzung).
Kostenabrechnung
Über die DVKA werden die Krankenversicherungsleistungen abgerechnet, die unter anderem im Ausland wohnende Grenzgänger, Familienangehörige und Rentner, entsandte Arbeitnehmer oder Touristen im Auftrag der deutschen Krankenkasse erhalten haben.
Dies gilt auch für die Kosten, die deutsche Krankenkassen aushilfsweise für im Ausland versicherte Personen aufgewendet haben.
Vereinbarungen
Die DVKA schließt auf der Basis völkerrechtlicher Verträge, die die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten geschlossen hat, mit ausländischen Verbindungsstellen Vereinbarungen, die im Interesse von Versicherten, Arbeitgebern und Krankenkassen eine praxisgerechte Umsetzung der komplexen EG- und Abkommensregelungen ermöglichen. Darüber hinaus trifft die DVKA zentral für alle Sozialversicherungszweige mit den entsprechenden ausländischen Stellen Ausnahmevereinbarungen für die Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland beschäftigt sind und in dieser Zeit weiterhin in der deutschen Sozialversicherung abgesichert bleiben möchten.
Verwaltungshilfe
Die DVKA unterstützt die deutschen Krankenkassen bei der Geltendmachung ihrer Ersatz- und Erstattungsansprüche im Ausland. Solche Fälle treten zum Beispiel auf bei einem Unfall, den ein Versicherter durch das Verschulden eines Dritten im Ausland erlitten hat. Ferner hilft die DVKA den deutschen Krankenkassen rückständige Beiträge bei im Ausland wohnenden Beitragsschuldnern einziehen zu lassen.