Was macht zum Beispiel die Abteilung Arznei- und Heilmittel?

Herr Wolfgang Kaesbach, Leiter der Abteilung Arznei- und Heilmittel

Die Abteilung Arznei- und Heilmittel wird von Apotheker Wolfgang Kaesbach geleitet und besteht aus einem interdisziplinären Team der Fachgebiete Pharmazie, Ökonomie,  Mathematik,  Natur-, Sozial- und Rechtswissenschaft sowie  EDV/Informatik und Verwaltung. Die datengebundenen Aufgaben im Arzneimittelbereich werden bis Ende 2010 am Dienstsitz Essen wahrgenommen.

Steuerungsaufgaben für die Arzneimittelversorgung 

Die Abteilung Arznei- und Heilmittel ist zuständig für alle gesetzlichen Steuerungsaufgaben auf Bundesebene, um eine qualitativ hochwertige und zugleich kostengünstige Versorgung der Versicherten mit Arzneimitteln über Landes- und Kassengrenzen hinweg zu gewährleisten.

Dazu zählen unter anderem:

  • im Gemeinsamen Bundesausschuss zusammen mit den Vertretern der Ärzte und Krankenhäuser in der Arzneimittel-Richtlinie sowie der Schutzimpfungs-Richtlinie zu konkretisieren, welche Arzneimittel bzw. Impfstoffe unter welchen Voraussetzungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen
  • Fest-  und demnächst Höchstbeträge festzusetzen, bis zu denen die Krankenkassen die Kosten für bestimmte Arzneimittel übernehmen
  • Preisgrenzen unterhalb der Festbeträge festzulegen, bei denen die Versicherten keine gesetzliche Zuzahlung leisten müssen
  • mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung prospektiv Orientierungsvorgaben zu Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen sowie für das jährliche Ausgabenvolumen zu vereinbaren
  • mit dem Deutschen Apothekerverband die Abgabebestimmungen für Arzneimittel, auch zum Austausch gegen preisgünstige oder rabattbegünstigte Arzneimittel (so genannte Aut-idem-Regelung), jährlich den für jede abgegebene Packung zu leistenden Abschlag sowie die Regelungen zur Arzneimittelabrechnung und zur Übermittlung der Abrechnungsdaten zu verhandeln
  • mit den Spitzenorganisationen der pharmazeutischen Unternehmen die zu übermittelnden Arzneimittelkennzeichnungen und Preisangaben zu vereinbaren
  • die Apothekenabrechnungsdaten aller Krankenkassen bundesweit zusammenzuführen, auszuwerten sowie monatlich in Berichtsform für die Vertragsärzte und die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene zu veröffentlichen (GKV-Arzneimittel-Schnellinformation – GAmSi)

Dienstleistungen für alle Krankenkassen 

Die Abteilung Arznei- und Heilmittel erbringt Dienstleistungen für alle Krankenkassen, insbesondere:

  • 14-tägig die Aktualisierung des einheitlichen Arzneimittel-Abrechnungs-Verzeichnisses, das den Krankenkassen elektronisch zur Verfügung steht, für jede der rund 130.000 Arzneimittelpackungen die jeweils abrechnungsrelevanten Produktinformationen enthält und die anzuwendenden gesetzlichen Abschlagsbeträge beziffert
  • 14-tägig die Veröffentlichung einer Übersicht mit allen Arzneimitteln, bei denen die Versicherten keine gesetzliche Zuzahlung leisten müssen
  • monatlich die Übermittlung der von allen Krankenkassen zusammengeführten Rabattvertragsdaten mit zur Zeit knapp 10 Millionen Datensätzen an den Deutschen Apothekerverband
  • quartalsweise die Veröffentlichung einer Übersicht mit allen festbetragsgeregelten Arzneimitteln über das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information – DIMDI
  • regelhaft die Erläuterung und Kommentierung der Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses und der Rechtsprechung mit daraus abgeleiteten Handlungsempfehlungen

Eine weitere Aufgabe besteht darin, die Umsetzung des elektronischen Rezeptes als wesentliches Element der elektronischen Gesundheitskarte im Rahmen der zukünftigen umfassenden Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zu begleiten.

Rahmenbedingungen für die Heilmittelversorgung 

Die Abteilung Arznei- und Heilmittel ist außerdem mit allen Fragestellungen rund um die Heilmittelversorgung befasst und gestaltet verantwortlich - auch zusammen mit anderen Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen - die Rahmenbedingungen, damit die Versicherten auch die ärztlich veranlassten Heilmittelanwendungen in Anspruch nehmen können. Zu Heilmitteln gehören beispielsweise physiotherapeutische Maßnahmen wie Krankengymnastik oder Lymphdrainage sowie Leistungen der Ergo- und Sprachtherapie.

Zu den Aufgaben der Abteilung in diesem Bereich zählen unter anderem:

  • den Leistungskatalog in der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses als der für Leistungserbringer, Krankenkassen und Versicherte verbindlichen, untergesetzlichen Norm zu konkretisieren
  • auf der Grundlage der Heilmittel-Richtlinie mit den Verbänden der Heilmittelerbringer gemeinsam Rahmenempfehlungen über eine einheitliche Heilmittelversorgung abzugeben
  • Voraussetzungen für die Heilmittelerbringer zu definieren, damit diese zugelassen und in der GKV tätig werden können
  • wie bei Arzneimitteln auch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung prospektiv Orientierungsvorgaben zu Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitszielen sowie für das jährliche Ausgabenvolumen zu vereinbaren
  • Richtlinien für das Abrechnungsverfahren zu erstellen

Zudem ist die Abteilung Ansprechpartner für das GKV-Heilmittel-Informations-System (GKV-HIS), mit dem die Heilmitteldaten aller gesetzlichen Krankenkassen zusammengeführt, ausgewertet und quartalsweise in Berichtsform veröffentlicht werden.