Was macht zum Beispiel die Abteilung Ambulante Versorgung?

Dr.  Manfred Partsch, Leiter der Abteilung Ambulante Versorgung
Die Abteilung Ambulante Versorgung wird geleitet von Dr. Manfred Partsch.

Die Abteilung Ambulante Versorgung im GKV-Spitzenverband ist grundsätzlich zuständig für alle Regelungen auf der Bundesebene zur vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung der Versicherten. Dabei werden bundesweit gültige Rahmenbedingungen und Anforderungen für die ambulante ärztliche und zahnärztliche Behandlung und für deren Vergütung festgelegt. Vertragspartner des GKV-Spitzenverbandes für den ärztlichen Bereich ist dabei die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), für den zahnärztlichen Bereich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).

Vereinbart wird z.B. der Bundesmantelvertrag mit allgemeinen Regelungen zum Umfang der vertragsärztlichen Versorgung, zur Sicherung der Qualität der ärztlichen Leistungen, zur persönlichen Leistungserbringung der Ärzte und Zahnärzte, zur Praxisgebühr, zur Krankenversichertenkarte und zu Überweisungen und Verordnungen. In Anlagen zum Bundesmantelvertrag werden wichtige Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung, zu den Vordrucken in der ärztlichen Versorgung und zum Austausch der Abrechnungsdaten getroffen. Im vertragszahnärztlichen Bereich werden in diesen Anlagen darüber hinaus u.a. Regelungen für die Begutachtung kieferorthopädischer Behandlungen und Parodontalbehandlungen sowie von Heil- und Kostenplänen bei Zahnersatz getroffen.

Neuordnung der ärztlichen Vergütung

Ein Schwerpunkt der Arbeit der Abteilung ist die gesetzlich vorgegebene Neuordnung der ärztlichen Vergütung. Dazu gehören im Einzelnen:

 

  • die Reform des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes = EBM (Zusammenfassung der ärztlichen Leistungen zu Pauschalen für Hausärzte und Fachärzte)
  • die Vorgabe bundeseinheitlicher Preise für die ärztlichen Leistungen
  • die Vereinbarung eines Verfahrens zur Ermittlung des sog. Morbiditätsanstiegs in der ambulanten Versorgung
  • die Vorgaben zur arzt- und praxisbezogenen Begrenzung der Menge der Leistungen



Über die Neuregelungen entscheidet der Bewertungsausschuss, der vom GKV-Spitzenverband und von der KBV gebildet wird. Die Entscheidungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Versorgung der Versicherten mit ärztlichen Leistungen und auf die Ausgaben der Krankenkassen für diesen Bereich.

Anpassungen im vertragszahnärztlichen Bereich 

Eine mittelfristige Aufgabe der Abteilung Ambulante Versorgung ist im vertragszahnärztlichen Bereich eine Überarbeitung des Bundesmantelvertrags (BMV-Z) sowie eine Zusammenführung von Bundesmantelvertrag und Zahnarzt-Ersatzkassenvertrag zu einem einheitlichen Vertragswerk. Darüber hinaus hat sich seit Einführung der befundorientierten Festzuschüsse beim Zahnersatz im Jahr 2005 herausgestellt, dass es bei den Festzuschuss-Richtlinien immer noch einen Anpassungsbedarf an die Gegebenheiten der täglichen Praxis gibt. Zusätzlich ist eine Evaluation des Festzuschuss-Systems vorgesehen, in der die Auswirkungen auf die Versorgung der Versicherten näher untersucht werden sollen.

Zum vertragszahnärztlichen Bereich gehört auch die Weiterentwicklung des bundeseinheitlichen Verzeichnisses für die zahntechnischen Leistungen sowie die jährliche Vereinbarung der Bundesmittelpreise für zahntechnische Leistungen. Diese Preise und die Festlegung des Punktwerts für die zahnärztlichen Leistungen beim Zahnersatz ergeben dann die jährlich neu zu verabschiedende Höhe der Festzuschüsse beim Zahnersatz. Verhandlungspartner auf der Bundesebene für die zahntechnischen Leistungen ist hierbei der Verband Deutscher Zahntechnikerinnungen (VDZI).

Hebammen und Krankentransport 

Die Abteilung Ambulante Versorgung ist ebenfalls zuständig für die Versorgung der Versicherten durch Hebammen. Hier sind insbesondere die von Hebammen abzurechnenden Leistungen und deren Abrechnung und Vergütung zu regeln. Auch Regelungen auf Bundesebene zur Versorgung mit Krankentransport fallen in den Aufgabenbereich der Abteilung.